Freiheit nur für einige

Amnestie vom 6.12.1989

Am späten Nachmittag des 6. Dezember 1989 erlässt der Staatsrat der DDR eine Amnestie, die bei den Häftlingen in Bautzen II auf große Empörung stößt. Denn nach den Amnestiebestimmungen sollen u. a. nur diejenigen entlassen werden, die zu weniger als drei Jahren Haft verurteilt worden sind. Auf den größten Teil der Häftlinge in Bautzen II trifft dies nicht zu.

Quelle: Sächsische Zeitung, 7.12. 1989, Archiv Gedenkstätte Bautzen.