Die Häftlinge streiken

Am 4. Dezember 1989 treten die ersten Häftlinge in Bautzen II in einen Arbeits- und Hungerstreik. Sie gründen einen Gefangenenrat und verfassen einen Forderungskatalog, in dem sie u. a. die Überprüfung der Urteile, die Veröffentlichung ihrer Schicksale und letztlich eine Generalamnestie für alle Häftlinge in Bautzen II verlangen. Gleichzeitig vereinbaren sie eine Sicherheitspartnerschaft mit den Bediensteten. Der DDR-Rundfunk gibt am 5. Dezember 1989 die Forderungen der Häftlinge in Bautzen II bekannt. Die Veröffentlichung erfolgt jedoch nur sehr verkürzt, worauf weitere Gefangene in den Hungerstreik treten und der Druck auf die Anstaltsleitung wächst. Am Nachmittag des 6. Dezember verkündet die Regierung der DDR eine Amnestie für politische Häftlinge, nach deren Bestimmungen jedoch nur ein kleiner Teil der Insassen von Bautzen II entlassen werden würde. Daraufhin treten alle Gefangenen in den Hungerstreik.